STVZO

17.03.2018

Was will die STVZO von mir?

In diesem Beitrag sollst Du einen leicht verständlich gehaltenen Überlick über die in der Straßenverkehrszulassungsordnung festgelegten Anforderungen an die Ausstattung Deines Fahrrades bekommen. Bei Nichterfüllung der Anforderungen drohen Geldbußen.

(Bitte beachte das Veröffentlichungsdatum. Der Eintrag wird nicht regelmäßig aktualisiert)

  • 2 voneinander unabhängig arbeitende Bremsen
  • mindestens eine helltönende Glocke (Radlaufglocken sind unzulässig)
  • Licht
    • Blinklicht ist unzulässig.
    • Anstecklichter mit Batterie / USB-Akku sind oft nicht zugelassen! Solche, die es sind, weisen am Gehäuse eine K-Nummer auf.
    • Scheinwerfer (weiß); der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet!
    • Rücklicht (rot); darf jedoch nicht dreieckig sein.
    • Reflektor vorne (weiß); bei modernen Scheinwerfern meist schon integriert.
    • Reflektor hinten (rot); bei modernen Rücklichtern meist schon integriert.
    • jeweils 2 Pedalreflektoren (gelb)
    • weiß reflektierende Speichenhülsen an jeder(!) Speiche, oder 2 gelbe Speichenreflektoren pro Laufrad (einander gegenüberliegend angebracht), oder durchgehender reflektierender Streifen an Bereifung, Felgen oder Speichen

Bei Unsicherheiten lohnt der Blick auf diese Seite: stvzo.de